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   BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85   

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https://dejure.org/1987,3481
BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85 (https://dejure.org/1987,3481)
BAG, Entscheidung vom 18.08.1987 - 1 ABR 80/85 (https://dejure.org/1987,3481)
BAG, Entscheidung vom 18. August 1987 - 1 ABR 80/85 (https://dejure.org/1987,3481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft bei Fehlen einer begründenden betriebsverfassungsrechtlichen Betroffenheit - Streit über die Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle als Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat - Anforderungen an das berechtigte Interesse - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 1670
  • DB 1987, 2263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Die Norm besagt nichts über das Recht, einen Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren stellen zu können (Beschluß des Sechsten Senats vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 -, zu B II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei Streitfragen betriebsverfassungsrechtlicher Art ist zu untersuchen, ob die den Streitgegenstand betreffenden Normen des Betriebsverfassungsgesetzes dem Antragsteller eine eigene Rechtsposition zuordnen, die es erlaubt, sich mittels eigenen Antrages zu schützen (Beschluß des Sechsten Senats vom 30. Oktober 1986, aaO).

  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Daß ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat umstrittenes Mitbestimmungsrecht in seinem Bestand oder seinem Umfang von tariflichen Regelungen abhängig sein kann, steht dem nicht entgegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß des Sechsten Senats vom 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - BAGE 45, 132, 136 f. [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81] = AP Nr. 9 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 27.05.1986 - 1 ABR 48/84

    Mitbestimmung bei Telefondatenerfassung

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Die Entscheidung des Gerichts hat nur rechtsfeststellende, keine rechtsgestaltende Bedeutung (vgl. BAG Beschluß vom 27. Mai 1986 - 1 ABR 48/84 -, zu B I der Gründe, mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Das ist immer dann der Fall, wenn der Antragsteller eigene Rechte geltend macht (Beschluß des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 -, zu B III 4 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 ABR 10/81

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Daß ein zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat umstrittenes Mitbestimmungsrecht in seinem Bestand oder seinem Umfang von tariflichen Regelungen abhängig sein kann, steht dem nicht entgegen (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Mai 1982 - 1 ABR 19/80 - BAGE 39, 86, 89 f. = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß des Sechsten Senats vom 9. Februar 1984 - 6 ABR 10/81 - BAGE 45, 132, 136 f. [BAG 09.02.1984 - 6 ABR 10/81] = AP Nr. 9 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Wenn auch der Antragsteller stets "notwendiger" Beteiligter und deshalb beteiligungsbefugt ist, so kann ihm dennoch die Antragsbefugnis fehlen (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.1986 - 5 TaBV 10/86

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren; Gewerkschaft; Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 80/85
    Es befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte und der Literatur (vgl. LAG Niedersachsen vom 4. Februar 1986 - 6 Ta BV 7/85 - NZA 1986, Beilage 2, S. 15; LAG Schleswig-Holstein vom 27. August 1986 - 5 Ta BV 10/86 - NZA 1986, 795; vgl. auch die Übersicht bei Brunz, NZA 1986, Beilage 2, S. 6 f.; Buchner, NZA 1986, 377, 381; von Hoyningen- Huene, NZA 1985, 9, 10; Küttner/Schlüpers-Oehmen/Rebel, DB 1985, 172, 178; Schüren, RdA 1985, 22, 28; Ziepke, BB 1985, 281, 283; ders., Kommentar zum Tarifvertrag vom 3. Juli 1984 zur Änderung des Manteltarifvertrags für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie NW, § 3 Anm. 36, S. 92; a.A. Linnenkohl/Rauschenberg, BB 1984, 2197, 2201).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Das Interesse der Verbände, daß anläßlich einer Entscheidung in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit tarifliche Bestimmungen in bestimmter Weise verstanden werden, ist allgemeiner Art und vermag eine materielle betriebsverfassungsrechtliche unmittelbare Betroffenheit nicht zu begründen (Senatsbeschlüsse vom 18. August 1987, BAGE 56, 44, 48 [BAG 18.08.1987 - 1 ABR 65/86] = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979, zu B 2 der Gründe, und - 1 ABR 80/85 - DB 1987, 2263, zu B II 1 der Gründe, sowie vom 25. Mai 1982, BAGE 39, 86, 90 f. [BAG 25.05.1982 - 1 ABR 19/80] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B I 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 83 Rz 77).
  • LAG Hessen, 28.07.1988 - 12 TaBV 58/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines einheitlichen Betriebes; Anforderungen an

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  • LAG Hessen, 03.03.1988 - 12 TaBV 59/87

    Vorliegen eines "Einheitlichen Betriebs"; Entfallen der Antragsbefugnis der

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  • LAG Hessen, 14.07.1988 - 12 TaBV 140/87

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl ; Ausschluss der Wahl

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  • LAG Berlin, 12.03.1990 - 9 TaBV 1/90

    Betriebsrat: Passives Wahlrecht von Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte

    Dass nach § 19 Abs. 2 BetrVG auch der Arbeitgeber zur Anfechtung einer Betriebsratswahl befugt und mithin auch antragsberechtigt zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist, spricht allerdings noch nicht für die notwendige Beteiligung der Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH; denn die Antragsund die Beteiligungsbefugnis fallen nicht notwendigerweise zusammen (BAG vom 30.10.1986, DB 1987, 1642; BAG vom 18.08.1987, DB 1987, 2263).
  • LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87

    Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine

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